Wohnhaus auf Zeit im Dreieck Salzgitter - Braunschweig - Peine

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Zimmervermietung Grobe, Ihrem Vermieter in Vechelde/Vallstedt.

Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch.

1.Anmeldung / Buchung

Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Bungalow bestellt oder zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war –bereitgestellt worden ist.

2. Preise

Die genannten Preise entsprechen den von uns bei der Ausschreibung vorliegenden Tarifen.

3.Zahlungen

Vorauszahlungen sind nach Absprache fällig. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht zum gewünschten Termin (sofern keine Terminangabe, spätestens 90 Tage vor Ankunft) geleistet, entbindet uns dies unmittelbar von den getroffenen Vereinbarungen.
Rechnungen sind, abweichend gesonderte Absprachen, spätestens am Anreisetag unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen zu begleichen.

Bei Verlängerung oder Weiterführung der Anmietung ist die Folgezahlung immer vor Beginn des nachgebuchten Mietzeitraumes fällig. 

4.Reklamationen

Trotz aller Bemühungen sind Reklamationen nicht auszuschließen. Diese müssen von Ihnen unverzüglich gemeldet werden.

5.Bereitstellung, Abreise / Rücktritt

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet Sie, wie uns, zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der reservierte Bungalow stehen Ihnen nach Absprache zur Verfügung.

Da es sich bei unserer Vermietung um kein Hotel handelt, erfolgt die Schlüsselübergabe von
Montag – Freitag in der Zeit von 08.00Uhr bis 18:00Uhr, andere Zeiten nur nachvorheriger Absprache möglich!

Die Abreise hat am letzten Buchungstag bis spätestens 09.00 Uhr zu erfolgen!
Wir behalten uns das Recht vor, am Anreisetag nicht in Anspruch genommene Bungalow anderweitig zu vermieten.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter nach Absprache geräumt zur Verfügung stellen.

Es steht Ihnen jederzeit frei, von der Reise zurücktreten.

Bei Nichtabnahme des von Ihnen angeforderten Zimmer erheben wir Rücktrittskosten in Höhe von 80% des Mietpreises.

6.Pflichten des Mieters

Der Mieterverpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zubehandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieterersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.

Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieterersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas,grüner Punkt, Mischmüll etc.) zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungenan Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieterist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglichzu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesonderekeine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. §538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand,Überschwemmung etc.).

8.Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

9.Aufhebung des Reisevertrages

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht uns der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

10.Allgemeine Verpflichtungen

Alle Gäste sind angehalten, sich nach der in der Vermietung vom Bungalow geltenden Hausordnung zurichten.

Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus selbiger nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird. 

11.Hausordnung

Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es:

jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten, die andere Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

12.Unwirksamkeit einzelnen Bedingungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Sollte einer der Regelungen unwirksam sein, wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der anderen Regelungen aus.

13.Druckfehler

Aus Satz-bzw. Druckfehlern können keine wie auch immer gearteten Ansprüche gestellt werden.

14. Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand sind für beide Vertragspartner Peine.   

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf...


Zimmervermietung Grobe

Handy: 0171-4505177

E-Mail: grobe-kfz@gmx.de